Stiftungszwecke

Es sind die meist motivierten, leistungsfähigen und qualifizierten Menschen in der Bevölkerung, die bürgerschaftliches Engagement zeigen und sich freiwillig in ihrer Kommune für den Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr verpflichten. Diese Bürgerinnen und Bürger nehmen jährlich mindestens 40 Stunden unentgeltlich an Übungseinheiten teil, absolvieren darüber hinaus zahlreiche Aus-, Weiter- und Fortbildungen, bilden ihre Jugendfeuerwehrangehörigen aus und übernehmen in ihrer Freizeit die Brandschutzerziehung in Schulen.

Trotz aller Vorsicht und einer sehr guten Ausbildung sind Feuerwehrleute den unterschiedlichsten Gefahren im Einsatz ausgesetzt. Jeder Einsatz birgt daher ein gewisses Restrisiko. Kommt es zu einem Unfall, verändert sich das Leben der Feuerwehrleute schlagartig: Aus Helfern werden Hilfebedürftige. Belastende Einsätze können neben physischen Schäden auch psychische Folgen nach sich ziehen.

Grundsätzlich sind alle Feuerwehrleute gesetzlich versichert. Aufgrund sozialversicherungsrechtlicher Bestimmungen greifen diese Versicherungen jedoch in einigen Fällen nicht oder decken nur einen Teil des tatsächlichen Schadens ab, zum Beispiel bei Vorschäden. An dieser Stelle springt die Stiftung ein und unterstützt Betroffene.

Folgende Stiftungszwecke werden verwirklicht:

  • die zusätzliche soziale und selbstlose finanzielle Unterstützung von im Dienst verunglückten Feuerwehreinsatzkräften oder Feuerwehreinsatzkräfte, welche sich im Dienst eine Krankheit zugezogen haben und dadurch in Not geraten sind, bzw. deren Hinterbliebenen
  • die finanzielle Unterstützung von Kindern und Jugendlichen der Jugendfeuerwehren, die aus sozial schwachen Familien stammen, um bspw. die Teilnahme an kostenpflichtigen Angeboten der Jugendfeuerwehren ermöglichen zu können, wenn die Teilnahme ansonsten nur sehr schwer bzw. ohne zusätzliche finanzielle Unterstützung nicht möglich wäre, dies soll die soziale Ausgrenzung und die damit verbundene fehlende Teilhabe dieser Kinder und Jugendlichen an der Gesellschaft durch Gewährung eines Zuschusses abmildern,
  • die Unterstützung von Einsatzkräften der Feuerwehr bei der Bewältigung besonders belastender Einsatzerfahrungen, z. B. bei Konfrontation mit getöteten Opfern, schweren Verkehrsunfällen oder dem Massenanfall von Verletzten durch geeignete Präventionsmaßnahmen und Begleitangebote.